Überweisung zur diagnostischen Bildgebung - OSD Healthcare
Finden Sie uns
01442 331 900
Kontakt
Dringende oder lebensbedrohliche Zustände

Bitte beachten Sie, dass wir in dringenden oder lebensbedrohlichen Fällen immer empfehlen, dass Sie uns anrufen 999 oder suchen Sie sofort die nächste Notaufnahme auf. Wir sind in der Regel in der Lage, innerhalb von 24 Stunden persönliche oder Ferntermine bei unseren Hausärzten zu vergeben. Bitte kontaktieren Sie 01442 331 900 um einen Termin zu buchen.

Überweisung zur diagnostischen Bildgebung

Überweisungsformular für diagnostische Bildgebung

Alle medizinisch qualifizierten, GMC-registrierten Ärzte sind berechtigt, Patienten für die folgenden Untersuchungen an OSD Healthcare zu überweisen:

  • Röntgenbild
  • CT
  • MRI
  • Ultraschall
  • Mammographie

Als Überweiser an OSD Healthcare sind Sie verantwortlich für die Angabe korrekter Patientendaten und ausreichender klinischer Informationen, um eine medizinische Exposition gegenüber ionisierender Strahlung zu rechtfertigen, indem Sie die entsprechenden Überweisungsformulare korrekt ausfüllen. Durch die Verwendung vollständiger und korrekter Informationen auf dem Überweisungsformular werden die Patientenüberprüfung und der Buchungsprozess sicherer und effizienter. Wir rechtfertigen jede Überweisung anhand der neuesten iRefer-Leitlinien; alles, was nicht in den Anwendungsbereich fällt, wird ausgeschlossen und zurückgeschickt. Wenn Sie Zugang zu den iRefer-Leitlinien haben möchten, wenden Sie sich bitte an osd-imaging@osdhealthcare.co.uk

Die überweisende Person muss die vorgeschlagene Untersuchung mit der Patientin oder dem Vormund besprechen und bei Patientinnen im fortpflanzungsfähigen Alter (12-55 Jahre) die Möglichkeit einer Schwangerschaft in Betracht ziehen.

Bei radiologischen Untersuchungen, die eine intravenöse Verabreichung von Kontrastmitteln erfordern, ist es wichtig, dass der überweisende Arzt den Kreatinin-Blutspiegel von "Risikopatienten" wie älteren Menschen und Patienten mit bekannter Nierenschwäche berücksichtigt. Bei Untersuchungen, die eine Darmvorbereitung erfordern, muss diese vom überweisenden Arzt verordnet werden; es liegt nicht in der Verantwortung der radiologischen Abteilung, dies zu organisieren.

Bei Anfragen für eine MRT-Untersuchung muss der Überweiser auch Kontraindikationen wie Herzschrittmacher oder Schrittmacherdraht, zerebrale Aneurysmaklammern, Cochlea-Implantate und Neuro-/Biostimulatoren berücksichtigen. Der Überweiser sollte für die MRT-Untersuchung auch angeben, ob der Patient Metallimplantate, eine Vorgeschichte mit penetrierenden Metallverletzungen an den Augen oder am Körper befestigte medizinische Geräte hat.

Schwangere Patientinnen sollten nur gescannt werden, nachdem sie von der überweisenden Person über die Risiken und den Nutzen der Untersuchung aufgeklärt wurden und nachdem ein Radiologe konsultiert wurde.

de_DE
Deaktivieren Sie